Befischungsordnung, Gewässerordnung und Mindestmaße
Erlaubte Fanggeräte:
3 Handangeln
1 Senke (max. 1 Quadratmeter)
2 Aalkörbe (Einlauf max. 6 cm) aus Plastik
(Aalleinen, Flügelreusen oder Drahtreusen sind nicht gestattet)
1) Das Angeln aus Wasserfahrzeugen heraus ist nicht zugelassen.
2) Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter
ständiger Aufsicht sein.
3) Es wird ausdrücklich auf die Beschilderung an den Gewässern
hingewiesen, die ein Befahren oder Parken untersagen.
4) Das Befestigen und Abspannen der Angelmontage von Uferseite
zu Uferseite und parallel zum Ufer laufende Montagen sind in allen Gewässern verboten.
5) Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten.
6) Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Nicht mehr
lebensfähige Fische sind sofort waidgerecht zu töten.
7) 50 Meter (gemessen von der äußeren Bauwerkskante)
oberhalb und unterhalb der Wehre und Schleusen
ist das Angeln nicht erlaubt.
8) Aalkörbe dürfen in den Haltungen 5, 6, 8 und
Spiek See nicht ausgelegt werden.